top of page

Spenden von Geldauflagen (Straf-, Buß- und Gnadengelder)

Wir laden alle Richter, Staats- und Amtsanwälte ein, uns bei Zuweisungen von Geldauflagen nach §56b Nr. 2 StGB und §153a Nr. 2 StPO zu berücksichtigen und damit unsere vielseitige Jugendhilfearbeit zu unterstützen.

Wir haben uns gegenüber allen Listen führender Stellen verpflichtet, empfangene Geldauflagen getrennt von den sonstigen Zuwendungen zu verbuchen. Zuwendungsbestätigungen werden nicht erteilt, da solche Auflagen nicht freiwillig geleistet werden. Wir melden den Gerichten die zugewiesenen und empfangenen Gelder gemäß deren Auflagen.

Verzeichnis der Listen führenden Stellen
Bei folgenden Gerichten ist Grenzläufer e.V. auf der Liste "Geldauflagen in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren zu Gunsten gemeinnütziger Einrichtungen" (auch: Bußgeldliste) eingetragen:

Berlin
AG Berlin-Tiergarten [4111-A1(Sdh.I)AG-99/11-]

Brandenburg
Brandenburgisches OLG [4100 E-GL.2 SH 3188]

Wir haben uns gegenüber allen Listen führenden Stellen verpflichtet, unsere Gemeinnützigkeit nachzuweisen, die aktuelle Satzung zu hinterlegen und Rechenschaft abzulegen über alle empfangenen Gelder aus den jeweiligen Geschäftsgebieten.

 

Wofür werden die Geldbußen verwendet?
Wir bieten Teamtrainings und Projekttage zum Ausbau der Sozialkompetenz von jungen Menschen an Schulen und in Jugendeinrichtungen an. Dabei nutzen wir den eigenen mobilen Niedrigseilgarten und bieten Kindern und Jugendlichen damit einen Zugang zu Grenzerfahrungen, Erleben von Teamgeist, Übernahme von Verantwortung und dem Umgang mit Minderheiten. Weiterhin werden die Projekttage je nach Bedarf thematisch ausgelegt, um präventiv gegen Rechtsextremismus und Mobbing unter Jugendlichen sowie Beziehungsgewalt zu arbeiten.

Durch die Einnahmen der Geldauflagen können wir dieses Angebot kostengünstig anbieten, so dass besonders finanziell schlechter gestellte Kinder und Jugendliche die Möglichkeit haben, daran teilzunehmen.

Weiterhin bietet der Träger Familienhilfe an. Dabei werden in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt Familien beraten und in ihrer Erziehung im Alltag begleitet, um die Erziehungskompetenz auszubauen. Damit arbeiten wir präventiv gegen Kindeswohlgefährdungen.

Mithilfe der Einnahmen aus den Geldauflagen können wir den Kindern, Jugendlichen und Familien zusätzliche Ausflüge und andere, kostspielige Aktionen ermöglichen.

 

Informationen für Entscheidungsträger
Wenn Sie als Richter, Staats- oder Amtsanwaltschaft eine Geldauflage nach §56b Nr. 2 StGB und §153a Nr. 2 StPO einer gemeinnützigen Organisation zuweisen möchten, so laden wir Sie ein, Grenzläufer  e.V. mit den Projekten Präventionsarbeit zur Gewalt- und Suchtprävention sowie unsere Arbeit mit Familien in Krisensituationen zu berücksichtigen. Auch wenn dies mit einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand verbunden sein kann. Wir unterstützt Sie hierbei gerne.

  • BEZAHLT MELDUNGEN werden Ihnen immer sofort nach Zahlungseingang gemeldet, vorzugsweise per E-Mail oder Telefax.

  • Im Falle einer Nicht-Bezahlung ergeht nach ein paar Tagen eine NICHT-BEZAHLT-MELDUNG.

  • Sollten Sie für interne Zwecke Statistiken benötigen über die Höhe und Anzahl zugewiesener Geldauflagen, können wir dies gern für Sie tätigen

 

Ihr Ansprechpartner für Geldauflagen sind unsere Mitarbeiter_innen in unserem Büro. Wir hoffen, Ihr Interesse geweckt zu haben. Sie können per E-Mail Unterlagen über uns anfordern.

Direktlink zur Anforderung von Aufklebern und Überweisungsträgern.

 

Informationen für Zahlungspflichtige
Sollte Ihnen ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft auferlegt haben, an uns eine Zahlung zu leisten, so möchten wir Ihnen folgende Hinweise mitgeben:

    • Das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft informiert uns schriftlich über die Höhe der Geldauflage und die Fälligkeit sowie eventuelle Ratenvereinbarungen. Wir teilen dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft mit, ob die Zahlung erfolgt oder nicht erfolgt.

    • Wir sind nicht befugt, Nachlässe oder Aufschübe zu gewähren. Dies darf allein das Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft, das Ihnen die Zahlung auferlegt hat.

    • Bitte zahlen Sie ausschließlich auf unser folgendes Grenzläufer e.V. Bußgeld - Konto:
      Inhaber: Grenzläufer e.V.
      IBAN: DE74 4306 0967 1124 8175 00
      BIC: GENODEM1GLS
      Bank: GLS-Bank

    • Geben Sie bitte im Verwendungszweck den Namen der auferlegenden Stelle und deren Aktenzeichen an (z.B. STA Mustermann 90 Js 9999/06).

 

Für die Zahlung einer Geldauflage an uns dürfen wir Ihnen keine Spendenbescheinigung erteilen, da die Zahlung durch Sie nicht freiwillig erfolgt.

Grenzläufer e.V.

bottom of page